AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden der EDURINO GmbH („B2B AGB")

Fassung: 18.06.2024

§ 1 Geltung

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen (§ 14 BGB), Kaufleute im Sinne des HGB sowie öffentliche Stellen (im Folgenden „Kunden“). Sie finden explizit auch auf alle Geschäftsbeziehungen Anwendung, die sich aus dem von EDURINO GmbH (im Folgenden EDURINO) zur Verfügung gestellten Händlerportal (im Folgenden „Händlerportal“) unter der URL „b2b.edurino.com“ sowie etwaigen Unterseiten entstehen.
  2. Die vorliegenden AGBs gelten ausschließlich. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, insoweit EDURINO deren Geltung nicht individuell und explizit zustimmt.
  3. Diese AGBs gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden aktuellen Fassung, falls nicht individuell anders vereinbart. Darüber hinaus gelten sie auch für weitere Verträge mit demselben Kunden, ohne dass EDURINO erneut auf die AGB hinweisen muss (§ 305 Abs. 3 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote im Händlerportal, Katalogen und weiteren Unterlagen von EDURINO sind freibleibend und unverbindlich. Außer anders explizit gekennzeichnet, sind sie explizit nur als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, seinerseits ein Angebot abzugeben.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Dieses kann EDURINO in Textform oder durch Auslieferung der Ware annehmen.
  3. Der Kunde erhält bei über das Händlerportal eingegangene Bestellungen unverzüglich eine Eingangsbestätigung des Angebots, welche explizit keine Annahme des Angebots durch EDURINO darstellt. Ein Angebot gilt erst als von EDURINO angenommen, wenn EDURINO die Annahme explizit erklärt oder die Ware versendet.
  4. Es bestehen keinerlei Garantien oder Risikoübernahmen durch EDURINO außer diese wurden individualvertraglich vereinbart. Lieferanten/Zulieferer von EDURINO sind keine Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB.

§ 3 Preise und Preisanpassung

  1. Alle Preise werden in der Währung EURO [€] angegeben und sind als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
  1. Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. EDURINO wird das Recht eingeräumt, bei von EDURINO noch nicht bereits bearbeiteten Bestellungen, jederzeit einseitig Preise zu verändern.
  2. Bestellungen können an einen Mindestbestellwert geknüpft sein. Ein solcher Mindestbestellwert wird – wenn vorhanden – im Rahmen des Bestellprozesses angegeben.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Nach Angebotsannahme durch EDURINO erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail.
  1. Für alle Bestellungen außerhalb des Händlerportals, die einen Bestellwert von EURO 1.000 netto nicht überschreiten, erfolgt die Lieferung auf Rechnung. Für alle Bestellungen außerhalb des Händlerportals mit einem Bestellwert von mindestens EURO 1.000 netto hat EDURINO das Recht, erst dann zu liefern, wenn die Rechnung für die Bestellung bezahlt ist.
  1. Der Kunde kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. EDURINO hat das Recht gegenüber dem Kunden weitere Verzugsschäden (z.B. nach §§ 352, 353 HGB) geltend zu machen.

§ 5 Zurückbehaltung, Teilleistungen

  1. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Kaufpreis einer Bestellung nicht vollständig bezahlt ist, steht EDURINO ein Zurückbehaltungsrecht zu.
  2. Für den Fall, dass eines der in einer Bestellung enthaltenen Produkte – entsprechend gekennzeichnet – nicht verfügbar, nicht auf Lager oder Ähnliches ist, wird die Bestellung erst ausgeliefert, wenn das letzte Produkt der Bestellung lieferbar ist. In einem solchen Fall kann der Kunde mehrere getrennte Bestellungen aufgeben, für die er die Versandkosten zu übernehmen hat. Dies ist explizit keine Beschränkung der der gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung.
  3.  (a) Wenn eine Lieferung für EDURINO unmöglich ist oder sich verzögert ist eine Haftung von EDURINO ausgeschlossen, wenn sich die Unmöglichkeit bzw. Verzögerung durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Krieg, Streik, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, behördliche Maßnahmen, …) ergibt, die EDURINO explizit nicht zu vertreten hat.
    (b) Von diesem Tatbestand wird auch explizit die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung von EDURINO durch einen Lieferanten umfasst, soweit EDURINO diesen Umstand nicht zu vertreten hat und EDURINO zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem jeweiligen Lieferanten vorlag.
    (c) Der Kunde wird durch EDURINO unverzüglich informiert, wenn ein Ereignis im Sinne des Absatzes (a) oder (b) eintritt. In beiden Fällen verlängert sich die Lieferfrist um die um eine angemessene Vorlaufzeit verlängerte Zeitdauer des Ereignisses.
    (d) Für den Fall, dass ein Ereignis im Sinne der Absätze (a) oder (b) die Leistungserbringung durch EDURINO wesentlich erschweren oder unmöglich wird und nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist EDURINO zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde kann, insoweit ihm die Abnahme der Lieferung unter gegebenen Verzögerungen nicht zuzumuten ist, durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Gefahrübergang

  1. Es gilt § 447 BGB.

§ 7 Gewährleistung für Mängel etc.

  1. Bei Sach- und Rechtsmängeln gelten für die Rechte des Kunden die gesetzlichen Vorschriften, insoweit in diesen AGB nicht abweichend definiert oder individualvertraglich vereinbart.
  2. EDURINO gewährleistet ausschließlich, dass die Ware, die bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit hat, und sich für die in dem Vertrag ausdrücklich vereinbarte Verwendung eignet (z.B. in der Produktbeschreibung). Geringfügige Abweichungen in Konstruktion, Gestaltung, Form oder Farbe, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert der Ware beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen explizit keinen Mangel dar.
  3. EDURINO ist zur Nacherfüllung berechtigt, soweit sich die Mangelhaftigkeit der Leistung von EDURINO bei Gefahrübergang erweist. In solchen Fällen hat EDURINO die eigene und freie Wahl entweder durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreie Sache Zug um Zug gegen Rückgabe der ursprünglichen Lieferung. Der Kunde kann nach eigener Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Nacherfüllung (i) unmöglich, (ii) fehlgeschlagen, (iii) nach gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist oder (iv) trotz angemessener Fristsetzung erfolglos verlief. Das Rücktrittsrecht wird explizit für den Fall eines unerheblichen Mangels ausgeschlossen.

§ 9 Schadensersatz

  1. Bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten haftet EDURINO gemäß gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. EDURINO haftet unbegrenzt rechtsgrundunabhängig auf Schadensersatz, soweit die Pflichtverletzung bei einem Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EDURINO für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit unbeschränkt. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (also einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet EDURINO bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorsehbaren, typischer Weise eintretenden Schadens begrenzt.
  1. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen finden analog auf gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von EDURINO Anwendung. Sie gelten explizit nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und oder insoweit EDURINO einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
  2. Falls ausdrücklich mit EDURINO vereinbart oder der Kunde vor dem Vertragsschluss schriftlich auf das Risiko hingewiesen wurde, können Vertragsstrafen oder pauschalierter Schadensersatz des Kunden, die / der durch den Kunden im Zusammenhang mit von EDURINO gelieferter Ware Dritten geschuldet wird – unter Vorbehalt aller weiteren Voraussetzungen seiner Haftung und der Haftung von EDURINO – nur gegenüber EDURINO geltend machen.

§ 10 Verjährung

  1. Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren, abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, ein Jahr nach Lieferung. Abweichend davon gilt (i) für alle Fälle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, (ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (iv) und/oder bei zwingender gesetzlicher Haftung die gesetzliche Verjährungsfrist.
  2. Etwaige gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung bleiben unberührt.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Es bedarf rechtskräftig festgestellter oder unbestrittene Gegenforderungen zur Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.
  2. Der Kunde kann Rechte, Forderungen und Ansprüche nur abtreten, insoweit EDURINO explizit vorher schriftlich zustimmt.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis alle Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis sowie zusätzlich alle zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bestehenden sonstigen Forderungen von EDURINO gegen den Kunden aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent vollständig erfüllt sind, bleibt die von EDURINO gelieferte Ware Eigentum von EDURINO (Vorbehaltsware).
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Etwaige Versicherungen gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert sind vom Kunden zu tragen.
  3. Wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber EDURINO und insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, ist EDURINO berechtigt, die Veräußerungsbefugnis des Kunden durch schriftliche Erklärung zu widerrufen.
  4. Bereits vorvertraglich tritt der Kunde Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in vollem Umfang an EDURINO ab, welche diese Abtretung annimmt. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen für EDURINO einzuziehen; das Recht von EDURINO, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hierdurch unberührt. EDURINO wird keinen Gebrauch von diesem Recht machen, insoweit der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug gerät und auch sonst keine Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen.
  5. Der Kunde ist, soweit die Einziehungsermächtigung widerrufen wird, verpflichtet – auf Verlangen von EDURINO – die Abtretung seinen jeweiligen Schuldnern gegenüber offenzulegen und EDURINO oder von EDURINO beauftragten Dritten alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen benötigen Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen.
  6. Der Kunde hat die Pflicht, soweit Vorbehaltsware durch Dritte gepfändet oder anderweitig belastet wird, ausdrücklich auf das Eigentum von EDURINO hinzuweisen und EDURINO unverzüglich zur Durchsetzung ihrer Rechte zu benachrichtigen.
  7. Ferner hat der Kunde die Pflicht bei vertragswidrigem Verhalten auf erstes Anfordern von EDURINO, (i) die bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und (ii) etwaige, gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an EDURINO abzutreten. Durch die Zurücknahme sowie Pfändung von Vorbehaltsware durch EDURINO ist explizit kein Rücktritt vom Vertrag zu verstehen.

§ 13 Nutzungsrecht für Werbematerialen

  1. Für von EDURINO im Rahmen der Geschäftsbeziehung in digitaler Form zur Verfügung gestellten Werbematerialien räumt EDURINO dem Kunden auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Die konkret eingeräumte Nutzungsart ergibt sich aus der den Materialien zugeordneten Betitelung. Es liegt in der Pflicht des Kunden, Werbematerialien jeweils und ausschließlich in ihrer aktuellen Fassung zu verwenden. Die Werbematerialien sind von EDURINO ausschließlich zur Bewerbung am Point-of-Sale sowie in allen Medien, insbesondere Social-Media, freigegeben. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Werbematerialien bedarf einer vorherigen, schriftlichen Zustimmung seitens EDURINO.

§ 14 Vorbehalt von Rechten, Verbot des Reverse Engineering; Vertraulichkeit; Datenschutz

  1. EDURINO behält sich für alle dem Kunden überlassenen Unterlagen, Materialien und sonstigen Gegenständen (insbesondere – jedoch nicht abschließend – Angebote, Preislisten, Flyer, Bilder) sämtliche Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte vor. Sämtliche in § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG genannten Handlungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte (Reverse Engineering) sind untersagt.
  2. Die unter Nummer 1 bezeichneten Inhalte und Gegenstände dürfen keinen Dritten oder eigenen, nicht befassten Mitarbeitern zugänglich gemacht, mitgeteilt, von diesen verwertet, vervielfältigt oder verändert werden. Der Kunde hat diese vertraulich zu behandeln, ausschließlich für die vertraglichen Zwecke zu verwenden sowie auf Verlangen von EDURINO vollständig an EDURINO zurückzugeben.
  3. Für alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen ("Personenbezogene Daten") und (i) die eine Partei von der anderen Partei erhält; und/oder (ii) die der Kunde im Zusammenhang mit der Erbringung oder dem Bezug von Leistungen unter diesen AGB verarbeitet, gelten die zum entsprechenden Zeitpunkt vorherrschenden Datenschutzbestimmungen.

§ 15 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von EDURINO.
  2. Die vorliegenden AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstigen internationalen Einheitsrechts.
  3. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit den vorliegenden AGB das für den Sitz von EDURINO zuständige Gericht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchsetzbare Regelung, die der wirtschaftlichen Intention der ursprünglichen Regelung weitestmöglich entspricht.